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1. Mai

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Mai-Motto: "1. Mai - Unser Tag"

Gute Arbeit – Sichere Rente – Soziales Europa
 
Wir haben uns für das Motto "1. Mai – Unser Tag" sehr bewusst entschieden: Der 1. Mai ist der Tag der Arbeit, er ist bunt und nicht braun, und wir beziehen uns auch auf den Jahrestag der Stürmung der Gewerkschaftshäuser. Am 2. Mai 2013 jährt sich zum 80. Mal die Zerschlagung der deutschen Gewerkschaftsbewegung durch die Nationalsozialisten, die mit dem Sturm auf die Häuser der freien Gewerkschaften begann. Tausende Gewerkschaftsmitglieder wurden in Zuchthäuser und Konzentrationslager gesperrt, in die Emigration getrieben oder ermordet.

Wenn der Winter auf dem Bau

für eine Zwangspause sorgt, machen die Baustellen dicht. Trotzdem muss kein Bauunternehmer seine Beschäftigten auf die Straße setzen. Das Rezept gegen die Winterarbeitslosigkeit heißt: "Saison-Kurzarbeitergeld".

Winterarbeitslosigkeit im Kreis Soest verhindern

„Winterbrücke“ statt Arbeitslosigkeit: Dem „Frust beim Frost“ will die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt vorbeugen. Sie hat deshalb an die Baufirmen sowie die Betriebe im Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau im Kreis Soest appelliert, auf witterungsbedingte Kündigungen in den kommenden Wochen zu verzichten. Um die unfreiwilligen Arbeitspausen zu überbrücken, sollten die Firmen stattdessen das sogenannte Saison-Kurzarbeitergeld nutzen. Damit könnten die Jobs in der Baubranche winterfest gemacht werden.

„Das ‚Saison-Kug’ bietet Firmen die Möglichkeit, Mitarbeiter weiterzubeschäftigen – auch wenn auf den Baustellen wegen Eis und Schnee nichts mehr geht“, sagt der Vorsitzende des IG BAU-Bezirksverbandes Westfalen Mitte-Süd, Ewald Thiel. Wegen des Wetters müsse heute kein Bauarbeiter, Landschaftsgärtner, Dachdecker oder Gerüstbauer im Kreis Soest auf die Straße gesetzt werden. „Wenn während der Kälteperiode die Aufträge ausbleiben, zahlt die Arbeitsagentur die Löhne und Gehälter. Vorausgesetzt, der Betrieb hat das ‚Saison-Kug’ beantragt“, sagt Thiel. Nach Angaben des IG BAU-Vorsitzenden haben bereits im letzten Winter etliche Firmen im Kreis Soest die Regelung genutzt. So hätten im Dezember 18 Unternehmen das Saison-Kurzarbeitergeld beantragt. Im Januar seien es sogar 31 gewesen.

Von der „Lohn-Winterbrücke“ profitieren, so die IG BAU, nicht nur die Beschäftigen, sondern auch die Chefs. „Sie brauchen eingearbeitete und qualifizierte Mitarbeiter nicht kündigen, die im Frühjahr bei vollen Auftragsbüchern wieder benötigt werden. Und das ist gerade in Zeiten von Fachkräftemangel besonders wichtig“, so Thiel.

Das „Saison-Kug“ können laut IG BAU alle Firmen aus dem Baugewerbe, dem Dachdeckerhandwerk, dem Gerüstbau sowie dem Garten- und Landschaftsbau unter Berücksichtigung von Arbeitszeitguthaben beantragen. „Jeder Beschäftigte erhält dann von Dezember bis März ein Ausfallgeld von 60 Prozent des Nettolohns; Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind sogar 67 Prozent. Im Gerüstbau hat die Schlechtwetterzeit bereits im November begonnen. Bis auf einen kleineren Betrag zu den Sozialabgaben entstehen den Betrieben keine zusätzlichen Kosten“, so der Gewerkschafter.

Bauarbeiter im Kreis Soest

können sich ihren "(ur-)alten Urlaub" jetzt auszahlen lassen. Wer Resturlaub aus dem Jahr 2010 bislang nicht genutzt hat, kann sich dafür entschädigen lassen. Darauf hat die IG BAU Westfalen-Mitte Süd hingewiesen. "Es wird aber höchste Zeit: Die Anträge müssen bis Ende Dezember gestellt werden. Sonst ist das Geld weg", sagt der Bezirksvorsitzende Ewald Thiel. Hilfe beim Ausfüllen der Anträge gibt es in den IG BAU-Büros in Hamm (Telefon: 0 23 81 - 1 20 25), Hagen (Telefon: 0 23 31 - 2 50 21) und Siegen (Telefon: 02 71 - 5 32 55). Weitere Informationen rund um den Urlaubsanspruch bietet die Internetseite der Sozialkassen der Bauwirtschaft: www.soka-bau.de (Antragsformular unter dem Stichwort: "Entschädigung").