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Pressemitteilung vom 28.09. |
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“Wir gratulieren Ihnen recht herzlich zu Ihrer Direktwahl als Abgeordneter der heimischen Region in den Bundestag” - so hat jetzt der heimische DGB-Ortsverband Anröchte-Erwitte-Geseke (A-E-G) dem wiedergewählten CDU-Bundestagsabgeordneten Bernhard Schulte-Drüggelte gratuliert. “In wirtschaftlich und sozial schwierigen Zeiten haben die Menschen Ihnen ihr Vertrauen ausgesprochen und Sie als Vertreter der heimischen Interessen in die Bundeshauptstadt entsandt” heißt es in dem Schreiben weiter. Die heimischen Gewerkschafter des Ortsverbandes A-E-G wünschen dem Abgeordneten “für diese Arbeit alles Gute und ein »glückliches Händchen«.” Hier können Sie unser Schreiben sehen. [42 KB]
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Pressemitteilung vom 31.08. |
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Gewerkschafter machen “Kandidatencheck” - DGB und ver.di präsentieren Kandidaten “Fünf Fragen”
Kreis Soest. Fünf Kandidaten - fünf Fragen. Die präsentieren jetzt der ver.di Bezirk Hellweg-Hochsauerland und der DGB-Ortsverband Anröchte-Erwitte-Geseke (A-E-G) den fünf Bundestagskandidaten von SPD, CDU, FDP, Bündnis 90/Die Grünen und der Linkspartei. “Eine Hilfe zur Wahlentscheidung für die Bürgerinnen und Bürger”, so ver.di-Bezirksgeschäftsführer Gerd Stodollick.
Bei einem Treffen haben der ver.di Bezirk und der DGB-Ortsverband sich auf fünf Fragen verständigt. Eine ähnliche Aktion hatten die Gewerkschafter schon bei der Landratswahl im Jahre 2007 durchgeführt und eine sehr positive Resonanz bei politisch interessierten Bürgerinnen und Bürgern bekommen. Deshalb hat man jetzt diese Aktion wieder aufleben lassen und bietet so den Bundestagskandidaten die Chance, sich mit engagierten und qualifizierten Antworten zu profilieren. Sie müssen die fünf Fragen beantworten und gelangen damit auf die Homepage “www.5-Fragen.de”. “Sobald die Antworten vorliegen werden wir sie ins Internet stellen”, betont Holger Schild, Vorsitzender des DGBOrtsverbandes: “Wer zuerst antwortet, mahlt zuerst!” Und: “Ein täglicher Besuch auf der Homepage lohnt sich also!”
Die Fragen der Gewerkschafter im einzelnen: “Was beabsichtigen Sie gegen die Altersarmut zu tun?”, “Was gedenken Sie gegen den immer weiter wachsenden Niedriglohnsektor zu tun?”, “Wie wollen Sie eine ausreichende Finanzausstattung der Städte und Gemeinden erreichen?”, “Wer soll Ihrer Auffassung nach die Kosten der Finanzkrise tragen und mit welchen Maßnahmen sollen die Belastungen verteilt werden?” und “Wie stehen Sie zu einer Bürgerversicherung in der Kranken- und einer Erwerbstätigenversicherung in der Rentenversicherung und sollen auch andere Einkünfte als Lohn zur Finanzierung der sozialen Sicherung bei den Beiträgen berücksichtigt werden?” |
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Pressemitteilung vom 21.08. |
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Würde hat ihren Wert – Arbeit ihren Preis
DGB prüft Bundestagskandidaten zum Thema Mindestlohn
Kreis Soest. Natürlich haben die heimischen Bundestagskandidaten eine Meinung zum Thema Mindestlohn - und diese Meinung wird der DGB-Ortsverband Anröchte-Erwitte-Geseke jetzt im Internet dokumentieren. Auf der Homepage “www.DGB-Ortsverband.de” werden die Stellungnahmen der fünf Kandidaten von CDU, SPD, B’90/Grüne, Linkspartei und FDP zu diesem Thema veröffentlicht. “Für die Menschen ist wichtig, dass man von Arbeit auch Leben kann - und dazu gehört der Mindestlohn, um Hungerlöhne zu verhindern”, so DGB-Ortsverbandsvorsitzender Holger Schild. Deshalb ist Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Meinung der Kandidaten für die Wahlentscheidung wichtig!
Die fünf Abgeordneten sind von der “Initiative Mindestlohn” angeschrieben und gebeten worden, ihre Meinung zum Mindestlohn mitzuteilen. Die Aussagen der Direktkandidaten für den Kreis Soest filtert der heimische DGB aus den Antworten heraus und veröffentlicht sie auf seiner Homepage.
Der Mindestlohn ist derzeit in der politischen Diskussion strittig; einige Argumente zu diesem Thema hat der DGB ebenfalls auf seiner Homepage niedergeschieben und lädt alle Interessierten ein, sich zu informieren. |
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Pressemitteilung vom 14.07. |
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“Schulstarterpaket” kommt ab August
Leistung wird auch nach Ablauf der Schulpflicht gezahlt
Anröchte/Erwitte/Geseke. Im August 2009 erfolgt erstmal die Auszahlung des neuen, jährlichen “Schulstarterpaketes” für Kinder, die Anspruch auf Arbeitslosen-geld II (“Hartz IV”) oder auf den Kinderzuschlag haben. Ebenso besteht ein Anspruch auf Leistungen des Schulstarterpaketes, wenn mindestens ein Elternteil des Kindes Anspruch auf Arbeitslosengeld II hat und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt lebt, so DGB-Ortsverbandsvorsitzender Holger Schild: “Die ursprüngliche Planung, das Schulbedarfspaket nur für Schüler bis zur 10. Klasse zu gewähren, ist jetzt aber glücklicherweise aufgegeben worden!”
Die Auszahlung der Leistung erfolgt zusammen mit dem ALG II bzw. zusammen mit dem Kinderzuschlag. Die Höhe des Schulstarterpaketes beträgt 100 Euro pro Kind und Schuljahr. Voraussetzung ist, zum formalen Beginn eines Schuljahres, dem 1. August, an einer allgemeinbildenden Schule (Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gymnasium, Förderschule oder Sonderschule) oder einer berufsbildenden Schule (Berufsoberschule, Fachoberschule, Berufsgrundbildungsjahr, Fachschule oder Berufsfachschule) angemeldet zu sein und das 25. Lebensjahr nicht vollendet zu haben.
Eine Anrechnung auf weitere Sozialleistungen, insbesondere im Rahmen der Einkommensanrechnung beim ALG II, erfolgt nicht. Dies gilt auch, wenn zweckgleiche Leistungen aus anderen Quellen, beispielsweise Förderungen aus Stiftungen oder Stipendien, zufließen, betonen die heimischen Gewerkschafter.
Das Schulstarterpaket wird auch für Schüler an staatlich anerkannten oder staatlich genehmigten Privatschulen gezahlt. Ebenso können Schüler, die einen allgemeinbildenden Schulabschluss nach Ablauf der Schulpflicht nachholen, Leistungen des Schulstarterpaketes erhalten.
Die Pressemitteilung bekommen Sie hier im Original. [43 KB]
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Pressemitteilung vom 20.06. |
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Befreiung wird einfacher
In Zukunft Bescheinigung für GEZ bei Bewilligungsbescheiden dabei
Anröchte/Erwitte/Geseke. Ab Juli werden BezieherInnen von Arbeitslosengeld II (ALG II) zusätzlich zu ihrem Bewilligungsbescheid eine Bescheinigung zur Vorlage bei der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhalten. "Damit muss zukünftig weder der Originalbescheid noch eine für Gebühren erstellte beglaubigte Kopie an die GEZ verschickt werden”, so DGB-Ortsverbandsvorsitzender Holger Schild. Das Beifügen der neuen Bescheinigung zum Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung an die GEZ soll dazu ausreichend sein.
Hier bekommen Sie die Pressemeldung als PDF-Datei. [44 KB]
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Pressemitteilung vom 13.03. |
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Demnächst arbeitslos - was tun?
DGB-Ortsverband A-E-G informiert über wichtige Schritte bei Arbeitsplatzverlust
Anröchte/Erwitte/Geseke. In der Wirtschaftskrise verlieren viele Arbeitnehmer ihre Arbeit. Das ist ein schwerer Schock, der erst einmal verkraftet werden muss. Aber gerade wenn Arbeitslosigkeit bevorsteht, ist ein kühler Kopf nötig. Deshalb gibt der DGB-Ortsverband Anröchte-Erwitte-Geseke auf seiner Internet-Seite unter “www.DGB-Ortsverband.de” Tipps, um die ersten Hürden im Ämter-Dschungel besser meistern zu können und ohne Abstriche Arbeitslosengeld I zu bekommen.
Schon lange bevor die Arbeitslosigkeit beginnt, müssen einige Regelungen beachtet werden, um finanzielle Nachteile ("Sperrzeiten") zu vermeiden - etwa die Pflicht, sich frühzeitig arbeitsuchend zu melden. Andererseits bestehen aber auch einige Gestaltungsmöglichkeiten, die genutzt werden können, um sich Vorteile beim Arbeitslosengeld I zu sichern: beispielsweise die Wahl der “richtigen” Steuerklasse oder bei Älteren der “richtige” Beginn des Leistungsbezugs, um möglichst lange ALG I zu bekommen.
Erarbeitet hat diese Tipps die bundesweit tätige Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen. Diese arbeitet an einem “Ratgeber zum ALG I”, der Arbeitnehmern helfen soll, die neu arbeitslos werden. Bis dieser Ratgeber (voraussichtlich im Mai 2009) erscheint sind die Informationen im Internet als eine erste Hilfe gedacht.
Hier bekommen Sie die Pressemeldung als PDF-Datei. [47 KB]
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