Koalitionsvertrag


Anmerkungen zum Koalitionsvertrag

Anmerkungen zum schwarz-gelben Koaltionsvertrag von Albrecht Müller (NachDenkSeiten).


Der Prüfstand: ver.di bewertet Koalitionsvertrag

ver.di hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierungskoalition aus CDU, CSU und FDP kritisch unter die Lupe genommen. Auf dem Prüfstand stehen die Positionen und Vorhaben der neuen Bundesregierung bezüglich Steuern, Arbeitsmarkt, Energiepolitik, Mobilität, Sozialversicherungen und Europa.

Inhaltsverzeichnis

Steuern

Arbeitsmarkt

Energiepolitik

Mobilität

Sozialversicherungen

Europa

Weitere Informationen



Steuern

Das Sofortprogramm der Koalition setzt den falschen Weg der Entlastung der Unternehmen fort. Es gibt weitere Steuergeschenke für reiche Erben. Die Erhöhung des Kinderfreibetrags bevorzugt Besserverdienende, während Alg-II-Bezieher leer ausgehen. Weitere Entlastungen in der Einkommensteuer (Abzugsfähigkeit der Krankenversicherungsbeiträge), die ebenfalls besonders Besserverdienenden zu Gute kommen, sind bereits von der großen Koalition zum 1.1.2010 beschlossen worden (vom Bundesverfassungsgericht vorgegeben).

Im Klartext: Es gibt eine soziale Schieflage bei weiter erhöhtem Druck auf die Finanzbasis des Staates, weil eine Gegenfinanzierung ausbleibt und die Koalition auf eine Stärkung der Finanzbasis durch stärkere Belastung der starken Schultern verzichtet. In einer Situation gewaltiger Haushaltsdefizite werden zusätzliche Steuersenkungen auf Pump vorgenommen, die kaum positive Wachstumswirkungen zeigen werden. Nach der Landtagswahl 2010 und wenn in 2011 die Schuldenbremse zu greifen beginnt, sind weitere Kürzungsmaßnahmen zu befürchten. Diese werden die soziale Schieflage verstärken und das wirtschaftliche Wachstum durch Beschränkung der Binnennachfrage erneut schwächen.

An weiteren Steuerplänen ist vorgesehen, möglichst ab 1. Januar 2011 einen neuen Steuertarif einzuführen, bei einer Verschiebung des Einkommens, ab dem der Höchststeuersatz greift, nach oben, ohne dass eine Gegenfinanzierung beabsichtigt ist. Daraus resultiert eine erneute Schwächung der staatlichen Einnahmebasis um weitere rund 20 Milliarden Euro jährlich, so dass der Druck auf die staatliche Finanzbasis weiter verschärft wird und Entstaatlichungstendenzen weiter ausgereizt werden.

Die Veränderungen im Unternehmenssteuerrecht sind ungleich verteilt und führen zu einer überproportionalen finanziellen Belastung von Ländern und Kommunen. Der Prüfauftrag zum Gemeindesteuersystem zielt darauf ab, die Gewerbesteuer durch einen kommunalen Zuschlag zur Einkommensteuer zu ersetzen und damit auf die Haupteinnahmequelle der Kommunen. Damit würden Unternehmen um hohe Milliardenbeträge entlastet und diese auf die Einwohner abgewälzt. Dies ist ein Steuerprogramm, das den Steuersenkungswettlauf bei den Unternehmenssteuern in Europa weiter vorantreibt – und zwar aus einer Ausgangslage heraus, in der Deutschland in der alten EU (EU-15) bereits die mit weitem Abstand niedrigste tatsächliche Unternehmensbesteuerung aufweist.

Bei der Höhe der Besteuerung von Kapitalerträgen im Verhältnis zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag Deutschland in 2007 mit 7,3% auf dem drittletzten Platz im EU-15-Vergleich. Bei der Höhe der Besteuerung von Unternehmenserträgen im Verhältnis zum BIP lag Deutschland mit 1,4% an letzter Stelle im EU-15-Vergleich. Bei der Höhe der Besteuerung von Vermögen und von Erbschaften im Verhältnis zum BIP lag Deutschland mit nur 0,9% auf dem vorletzten Platz im EU-15-Vergleich, nur Österreich nimmt noch weniger Steuern aus Erb-schaften ein. Der OECD-Durchschnitt bei liegt hier bei 2,1%, der EU-15-Durchschnitt sogar bei 2,3%. Mit anderen Worten ausgedrückt: Würde Deutschland die EU-15-weite Durchschnittsbesteuerung von 2,3% erreichen, dann hätte der Staat jedes Jahr Mehreinnahmen von rund 33 Mrd. Euro. Geld, welches in die Infrastruktur, in Bildung, Gesundheit, in öffentliche Dienstleistungen fließen könnte. Das würde die Binnenwirtschaft, die Steuereinnahmen und die sozialen Sicherungssysteme stärken.

Arbeitsmarkt

Im Kampf gegen den Armutslohnsektor zeichnet sich die schwarz-gelbe Koalition durch Nichtstun aus. CDU, CSU und FDP setzen vielmehr auf eine weitere Entsicherung von Beschäftigungsverhältnissen. Dies geschieht über Elemente wie die Absage an neue Mindestlöhne, die Ausweitung sachgrundloser befristeter Beschäftigung, die Ausweitung von Mini- und Midi-Jobs, die Flexibilisierung des Jugendarbeitsschutzgesetzes in der Gastronomie (Nachtarbeit, geteilte Dienste), die Aufhebung der Besserstellung der Sozialkassen im Insolvenzverfahren. Gleichzeitig hält die Koalition das Tor offen für Eingriffe in die Unternehmensmitbestimmung über den Corporate Governance Kodex sowie den Kündigungsschutz, wenn das Arbeitsrecht in die Überprüfung zur Harmonisierung von Schwellenwerten einbezogen wird. Auch die betriebliche Mitbestimmung wird negativ tangiert, wenn Betriebsräte durch die Offenlegung der Aufwendungen unter Druck gesetzt werden.

Energiepolitik

Mit ihrem Vorstoß, die Laufzeit von Atomkraftwerken zu verlängern, stellt die Koalition den Atomkonsens in Frage. Der Atomkonsens hat einen jahrzehntelangen Konflikt in der Gesellschaft befriedet. Dieser Konflikt darf nicht wieder aufgerissen werden. Ungeklärt bleibt die Frage der atomaren Endlagerung. Statt einer ergebnisoffenen Suche nach dem bestmöglich geeigneten Endlagerstandort setzt die Koalition allein auf eine weitere Erkundung von Gorleben.

Mobilität

Im Verkehrssektor setzt die Koalition auf weitere Privatisierungen. Nach dem Leitsatz "Aufgabe der Privatwirtschaft ist es, Personenverkehr, Güterverkehr und Logistik zu betreiben" und "Aufgabe des Staats ist es, eine zukunfts- und leistungsfähige Infrastruktur zu garantieren", sollen die Aufgaben abgegrenzt und geordnet werden. Für die Deutsche Bahn AG bedeutet das die Zerschlagung des integrierten Konzerns, indem die Infrastruktur in öffentlicher Hand bleibt, die Verkehrssparten aber kapitalprivatisiert werden sollen. Der Staat zieht sich auf seine Ordnungsfunktion zurück, nur noch die Infrastruktur zu garantieren und den Wett-bewerb der Privaten zu regulieren. Im Öffentlichen Personennahverkehr konkretisiert sich der Leitsatz, in dem er noch stärker wettbewerblich ausgerichtet werden soll. Der kommerzielle Verkehr soll Vorrang haben, um damit Betreibervielfalt im Busgewerbe zu gewährleisten.

Sozialversicherungen

In den Sozialversicherungen kommt es zu einer Schwächung des gesellschaftlichen Zusammenhalts, weil der Arbeitgeber-Beitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung eingefroren werden soll und in der Gesetzlichen Pflegeversicherung ein verpflichtender kapitalgedeckter Zusatzbeitrag eingeführt wird. Künftige Kostensteigerungen werden allein den Versicherten aufgeladen. Damit sinkt das zur Verfügung stehende Einkommen. Hinzu kommt eine lupenreine Klientelpolitik zugunsten von niedergelassenen Ärzten, Zahnärzten, Apotheken, Pharmakonzernen und der Privaten Krankenversicherung. Die Kopfpauschale im Gesundheitswesen ist programmiert, obwohl es sozial grob ungerecht ist, wenn Ingenieur und Reinigungskraft den gleichen Beitrag entrichten müssen. Die Reduzierung des krankheitsbezogenen Risikostrukturausgleichs ("Morbi-RSA") führt zu einer Benachteiligung der Krankenkassen mit ungünstiger Versichertenstruktur. Die Kassen erhalten einen Anreiz zur Risikoselektion, zum Nachteil der großen Versorgerkassen wird es einen Wettbewerb um gesunde und gut verdienende Versicherte geben. Schlechte Risiken werden unattraktiver.

Europa

Die Koalition greift die aktuellen Herausforderungen wie die zunehmende Mobilität von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und Unternehmen, das Auslaufen der Übergangsfristen zur Freizügigkeit, die zunehmende Entsendung von Arbeitnehmern und ähnliche Probleme nicht auf. Dies passt zur Untätigkeit der Koalition bei Armutslöhnen und der Bereitschaft, die Entsicherung von Arbeitnehmern und Beschäftigungsverhältnissen weiter voranzutreiben. Die besonders von Gewerkschaftsseite geforderten Themen Soziale Fortschrittsklausel und Klarstellung der EU-Entsenderichtlinie zur Ermöglichung des Grundsatzes "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort" findet sich nicht in dem Koalitionspapier. Insbesondere auf umweltpolitischem Gebiet möchte die neue Koalition nur noch eine 1:1-Umsetzung von EU-Recht in deutsches Recht realisieren. Im Bereich des Vergaberechts möchte die neue Koalition die auf europäischer Ebene geschaffene Möglichkeit von Sozial- und Umweltstandards im Bereich des Vergaberechts überprüfen.

Weitere Informationen

Erste Bewertung des Koalitionsvertrages der Bundesregierung [311 KB]

Pressemeldung: Schwarz-Gelb stellt Profit vor Gemeinwohl




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